Die Kirchenmusik hat sich seit Christi Geburt entwickelt. Ab dem frühen Mittelalter ist der Gregorianische Choral entstanden, welcher hauptsächlich einstimmig gesungen wurde. Er basierte auf den lateinischen Gebetstexten. Ab dem 9. Jahrhundert entwickelte sich langsam die abendländische Mehrstimmigkeit auf der Basis des Gregorianischen Chorales. In dieser Zeit entwickelte sich auch die Motette.
In der Renaissance ab dem 15. Jahrhundert entstanden sehr viele „Hofkapellen“. Die bedeutendsten Komponisten nördlich der Alpen waren zu dieser Zeit hauptsächlich die Niederländer. Erst ab dem 16. Jahrhundert traten auch deutsche Komponisten hervor. In dieser Zeit kam es auch zur Spaltung der Kirche und die Entwicklung der Kirchenmusik nahm unterschiedliche Wege.
Mit dem Konzil von Trient 1545 wurde versucht, die Entwicklung der katholischen Kirchenmusik zu beeinflussen. Das eine Lager wollte an den Messen und Motetten festhalten. Das andere Lager wollte wortbasierte Kirchenmusik, welche mehrstimmig, solistische Vokalkompositionen zum Vorbild haben sollte. Die eigentliche Bedeutung des Konzils für die Kirchenmusik liegt darin, dass von nun ab die Kirchenmusik als „Ausschmückung“ der Liturgie betrachtet wurde.
Im 17. und 18. Jahrhundert war die Kirchensonate für ein oder zwei Soloinstrumente und Generalbass gebräuchlich. Komponisten wie Corelli, Vivaldi, Albinoni, Mozart u. v. a. prägten mit einem reichhaltigen Fundus solcher Werke diese Epoche. So hat Wolfgang Amadeus Mozart alleine über 20 Messen geschrieben. Die wohl bekannteste davon ist die sogenannte Krönungsmesse.
Während des Barockzeitalters war die Kirchenmusik Teil der musikalischen Repräsentation weltlicher und geistlicher Fürsten und die kirchenmusikalischen Stile wurden nun Stufen des Gottesdienstzeremoniells der Fürstenhöfe. Aber auch Jesuiten und Franziskaner setzten die Kirchenmusik bewusst als Mittel zum Anreiz für einen Gottesdienstbesuch ein. Im Allgemeinen wurde die Kirchenmusik in diesen beiden Jahrhunderten für den normalen Tagesbedarf komponiert. Diese Lieder sind uns bis heute überliefert und lassen uns diese Herkunft unschwer erkennen. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wuchs dann eine bürgerliche Kirchenmusikkultur heran.
Im 19. Jahrhundert trat der Begriff Kirchenmusik erneut wieder auf. Doch hatte er nun eine andere Bedeutung. Man verstand nun unter diesem Begriff das Ideal einer Heiligen Tonkunst, die sich von der weltlichen Musik abhebt. Die Musik ist aber nicht heilig, weil sie sich auf den Gottesdienst bezieht, sondern „das Herz unmittelbar zu Gott erhebt“. Im Jahre 1868 wurde der „Allgemeine Cäcilien-Verein“ gegründet, der es sich zur Aufgabe gesetzt hat, die „wahre katholische Kirchenmusik“ zu finden und das kirchliche Chorwesen zu fördern.
Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnet die überlieferte Kirchenmusik als wertvollen Schatz, den es zu pflegen und zu mehren gilt. Somit kam es unter anderem auch zur Förderung von Kirchenchören. Diese Liturgiekonstitution stellt die gesamte Kirchenmusik auf neue Grundlagen. Die Kirchenmusik selbst und nicht mehr das Sprechen der Gesangstexte durch den Priester ist liturgischer Vollzug. Das heisst nichts anderes, als dass die Kirchenmusik nun Ausdrucksform der Gemeinde im Gottesdienst ist und dass Chor und Musiker Teil dieser Gemeinde sind. Ebenso wurde nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil die jeweilige Landessprache in die Liturgie aufgenommen, welche dann auch Auswirkungen auf die Kirchenmusik hatte. Die Kirchenmusik wurde nun geöffnet für die verschiedenen Gattungen des Volksgesangs sowie auch für evangelische Kirchenmusik und zeitgenössische Musik.
Spezielle Formen der Kirchenmusik